Seit dem 3. April 2022 gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Die meisten Corona-Schutzmassnahmen fallen dabei weg, so auch die Maskenpflicht (mit wenigen Ausnahmen). Natürlich dürfen Sie zum Eigen- und Fremdschutz selbstverständlich weiterhin eine medizinische oder FFP-Maske tragen.
Seit dem 4. Mai 2021 dürfen Friseursalon wieder offen sein. Dabei müssen strenge Hygienevorschriften eingehalten werden, dazu gehören unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen-Maske während des gesamten Aufenthalts im Salon, keine Trockenhaarschnitte oder Gesichtsbehandlungen und einiges mehr. Danke für euer Verständnis.